Umstellung: Vodafone will Kabel-TV-Kunden behalten

Wohnungs­unter­nehmen haben mit Kabel­netz­betreiber Verträge zur TV-Versor­gung ihrer Immo­bilien abge­schlossen. Die Kosten dafür tragen die Mieter. Sie werden über die Miet­neben­kosten abge­rechnet. Nach Inkraft­treten des neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) Ende 2021 sind diese Verträge ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr gültig. Deshalb verhan­deln nun die Kabel­netz­betreiber mit den Immo­bili­enun­ter­nehmen über eine Fort­füh­rung der TV-Versor­gung. Zum Teil spre­chen sie die Mieter auch direkt an, um mit ihnen direkt einen Vertrag abzu­schließen. Die Mieter können sich entscheiden: Entweder nutzen sie weiterhin den Kabel­anschluss und nehmen das Angebot ihres Vermie­ters bzw. von Voda­fone an, oder sie lassen es und schauen Fern­sehen zum Beispiel über das Internet oder eine Zimmer­antenne.


Mieter können…



Source link

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.