Wohnungsunternehmen haben mit Kabelnetzbetreiber Verträge zur TV-Versorgung ihrer Immobilien abgeschlossen. Die Kosten dafür tragen die Mieter. Sie werden über die Mietnebenkosten abgerechnet. Nach Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) Ende 2021 sind diese Verträge ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr gültig. Deshalb verhandeln nun die Kabelnetzbetreiber mit den Immobilienunternehmen über eine Fortführung der TV-Versorgung. Zum Teil sprechen sie die Mieter auch direkt an, um mit ihnen direkt einen Vertrag abzuschließen. Die Mieter können sich entscheiden: Entweder nutzen sie weiterhin den Kabelanschluss und nehmen das Angebot ihres Vermieters bzw. von Vodafone an, oder sie lassen es und schauen Fernsehen zum Beispiel über das Internet oder eine Zimmerantenne.
Mieter können…